Zum Inhalt springen
Eine Initiative von
6. ARB

Der 6. ARB

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung die mit der Vorlage des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt und den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen.

Der 6. ARB knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Neue Akzente des Berichts nehmen Bezug auf (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode: Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der (regionalen) Bedeutung von Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge und die (subjektiven) Einstellungen zu Armut, Reichtum und Verteilung werden intensiver als bislang analysiert. Auch die zeitliche Dimension der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen sozialen Lagen wird stärker in den Fokus genommen – soziale Mobilität, aber auch Verfestigung, kann so besser erfasst werden. Um die Bewertung der Bedingungen sozialer Mobilität zu verbessern, wurden die empirischen Ergebnisse von Risikofaktoren stärker durch die Analyse rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen ergänzt und durch aus der Praxis abgeleitete Empfehlungen flankiert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem entsprechende Begleitforschungsprojekte in Auftrag gegeben bzw. ihre Durchführung gefördert.

Hier stehen Ihnen Informationen des Armuts- und Reichtumsbericht als Open Data zur Verfügung.