Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 aufgefordert, regelmäßig in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Bisher sind sechs Berichte erschienen. Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten sind im Archiv zu finden.
Der Bericht
Der 7. ARB
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales setzt die Bundesregierung die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und hat mit den Arbeiten am Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (7. ARB) begonnen.
Bisherige Berichte
Die bisher erschienenen Berichte, alle Begleitgutachten und die grundlegenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages finden Sie hier.
Hier stehen Ihnen Informationen des Armuts- und Reichtumsbericht als Open Data zur Verfügung.