Die Armutsgefährdungsschwelle ist üblicherweise definiert als 60 Prozent des Median aller Nettoäquivalenzeinkommen. Eine Person gilt dann als armutsgefährdet, wenn ihr Äquivalenzeinkommen die Armutsgefährdungsschwelle unterschreitet.
Die Armutsgefährdungsschwelle ist üblicherweise definiert als 60 Prozent des Median aller Nettoäquivalenzeinkommen. Eine Person gilt dann als armutsgefährdet, wenn ihr Äquivalenzeinkommen die Armutsgefährdungsschwelle unterschreitet.